GabelstaplerfahrschuleWir bilden Führer von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) aus. Diese Ausbildung ( Gabelstaplerschein ) ist für alle Gabelstaplerfahrer und Bediener von anderen Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstandplatz gesetzlich vorgeschrieben. Die Forderung nach DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27), nur geschultes Personal auf Flurförderzeugen einzusetzen, ist mit der hohen Zahl von 12000 meldepflichtigen Unfällen mit Staplern begründet. Ausgebildetes Personal ist nicht nur leistungsfähiger und somit wirtschaftlicher, sondern auch versichert im Schadensfall.
Was auch immer Ihre Beweggründe für die Gabelstaplerfahrerausbildung der Mitarbeiter sein mögen, es ist nicht nur vorgeschrieben, sondern richtig. Eine Investition in Arbeitsschutz ist eine lukrative Maßnahme für Ihr Unternehmen.
Natürlich bilden wir nicht nur in Ihrem Unternehmen vor Ort aus, sondern bieten diese Schulung auch an verschiedenen Standorten in Deutschland an. Auf unser Homepage finden Sie ständig Termine für den Staplerschein Berlin / Brandenburg.

Wer darf Staplerfahrer ausbilden?

TÜV - ZertifikatDer berufsgenossenschaftliche Grundsatz DGUV G 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen" gibt im Kapitel 5 die Mindestanforderungen an die Ausbilder vor:

Lesen Sie hier, wer Staplerfahrer ausbilden darf?

Berlin und Brandenburg

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