Gabelstapler dürfen nur mit ausreichender Sicht auf die Fahrbahn und die Last verfahren werden. Dies erfordert dass mit Frontgabelstaplern immer vorwärts gefahren wird, da sonst die Last nicht beobachtet werden kann.

Werden mit einem Frontgabelstapler Lasten transportiert, die die Sicht auf die Fahrbahn versperren muss mit einem Einweiser verfahren werden. In Ausnahmefällen darf auch rückwärts gefahren werden. Werden jedoch regelmäßig solche Lasten verfahren werden, müssen andere geeignete Stapler eingesetzt werden (z.B. Quersitzgabelstapler).

An unübersichtlichen Stellen, wie Tordurchfahrten, sollten Sie von der Hupe gebrauch machen, um Ihre Annäherung anzukündigen. Das heißt aber nicht, dass Sie weniger Acht geben müssen. Denken Sie auch daran, dass sich bei Tordurchfahrten oft die Lichtverhältnisse ändern. Unser Auge braucht eine gewisse Zeit um sich anzupassen. Fahren Sie also äußerst vorsichtig  an solchen Stellen.

Fahren Sie nur auf gut beleuchteten Strecken. Die Fahrbahn sollte bei Dunkelheit entweder von feststehenden Lampen oder von Scheinwerfern am Stapler beleuchtet werden. Passen Sie Ihre Fahrweise an veränderte Lichtverhältnisse an.

Wer darf Staplerfahrer ausbilden?

TÜV - ZertifikatDer berufsgenossenschaftliche Grundsatz DGUV G 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen" gibt im Kapitel 5 die Mindestanforderungen an die Ausbilder vor:

Lesen Sie hier, wer Staplerfahrer ausbilden darf?

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